Deutscher Bundestag: Anhörung zur einrichtungsbezogenen Impfpflicht am Mittwoch, 27. April 2022

Die einrichtungsbezogene Impfpflicht steht am Mittwoch, 27. April 2022, auf der Tagesordnung des Gesundheitsausschusses. Die öffentliche Anhörung unter Vorsitz der stellvertretenden Vorsitzenden Dr. Kirsten Kappert-Gonther (Bündnis 90/Die Grünen) beginnt um 14 Uhr im Saal E 300 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert eine Stunde. Grundlage der Anhörung sind ein CDU/CSU-Antrag zur einrichtungsbezogenen (20/687) und ein AfD-Antrag gegen eine einrichtungsbezogene Impflicht (20/699).

Union fordert einheitlichen Vollzug der Sektor-Impfpflicht 

Die Unions-Fraktion fordert von der Bundesregierung eine bessere Vorbereitung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht. Die Umsetzung der im Dezember 2021 beschlossenen Impfpflicht für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen werfe viele Fragen auf, die bisher nicht beantwortet seien, heißt es in ihrem Antrag (20/687). Viele Einrichtungen und Dienste befürchteten, ab dem 16. März 2022 die von ihnen betreuten Menschen nicht mehr angemessen versorgen zu können. Von der Bundesregierung werde erwartet, dass sie die einrichtungsbezogene Impfpflicht mit Ländern, Kommunen und Gesundheitsämtern vorbereite. 

Die Abgeordneten fordern in dem Antrag unter anderem, gemeinsam mit den Ländern für einen bundesweit möglichst einheitlichen Vollzug der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zu sorgen. Dabei müssten insbesondere arbeitsrechtliche Fragen geklärt werden, falls der erforderliche Impfnachweis nicht vorgelegt werde, etwa der Vergütungsanspruch, Lohnfortzahlung, Freistellung oder Kündigung. 

AfD-Fraktion fordert Verzicht auf sektorale Impfpflicht 

Die AfD-Fraktion fordert den Verzicht auf die einrichtungsbezogene Impfpflicht. Mit der Regelung drohe regional der Zusammenbruch des Gesundheitswesens durch Freisetzung von Beschäftigten, die für die Versorgung der vulnerablen Gruppen unersetzlich seien, heißt es in einem Antrag (20/699) der Fraktion.

Zu befürchten sei eine verstärkte Abwanderung qualifizierter Pflegekräfte in andere Berufe oder ins Ausland. Zudem werde die außerordentliche Belastung der Gesundheitsämter durch die bürokratisch aufwendigen Einzelfallprüfungen erhöht. Statt allen Beschäftigten im Gesundheitswesen den Rücken zu stärken, wirke die einrichtungsbezogene Impfpflicht wie ein Brandbeschleuniger. Die Abgeordneten fordern, die geplanten Regelungen mit Wirkung ab dem 15. März 2022 aufzuheben. (pk/irs/12.04.2022) 

Zeit: Mittwoch, 27. April 2022, 14 Uhr bis 15 Uhr
Ort: Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal E 300

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw17-pa-gesundheit-impfpflicht-885652