Ist der Präsident des Bundes-Verfassungsgerichtes befangen?

In seinem neuen Buch „Wo unsere Justiz versagt“ rechnet der aktive Richter Thorsten Schleif mit dem Justizversagen in Deutschland ab. Dabei scheut er auch nicht vor dem Vorsitzenden des Bundesverfassungsgerichts zurück und liest Stephan Harbarth wegen „Besorgnis der Befangenheit” die Leviten. 

Stephan Harbarth, also known as Präsident des Bundesverfassungsgerichts, war Mitglied des Bundestages von 2009 bis 2018 für die CDU und stellvertretender Fraktionsvorsitzender bis zu seinem Ausscheiden aus dem Bundestag im November 2018, also demselben Monat, in dem er Richter am Bundesverfassungsgericht wurde. Nicht nur „einfacher” Richter am Verfassungsgericht, sondern gleich dessen Vizepräsident. Vom Bundestagsabgeordneten und stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden einer Regierungspartei zum Vizepräsidenten des Bundesverfassungsgerichts ist es in Berlin eben nur ein Katzensprung. Wenn man die richtigen Leute kennt.

Nun war Vetternwirtschaft in der Berliner Politik noch nie ein Thema zum Naserümpfen, sondern deren Akzeptanz Einstellungsvoraussetzung für einen Abgeordneten. Schließlich werden Politiker immer wieder auf irgendwelche Posten und Pöstchen, in Ministerien, Ausschüssen und Aufsichtsräten, verschoben. Die besondere Schwierigkeit, die selbst einige Mainstream-Medien veranlasste zuzugeben, dass die Besetzung des Verfassungsgerichts mit engen Parteifreunden rückblickend betrachtet vielleicht doch etwas suboptimal sei, ergibt sich aus der Aufgabe des Bundesverfassungsgerichts.

Es ist das höchste unabhängige Verfassungsorgan der Justiz. Und damit ist es unter anderem zuständig für die sogenannten Verfassungsbeschwerden, wenn sich ein Bürger in seinen Grundrechten durch staatliches Handeln – vor allem durch Gesetze und Verordnungen – verletzt sieht. Zum Beispiel durch jene Gesetze, die der Bundestag erlassen hat und erlässt. Derselbe Bundestag, dem der Präsident des Bundesverfassungsgerichts bis unmittelbar vor seiner Berufung in das Verfassungsgericht angehört hat. Nun argumentieren manche, der Präsident des Bundesverfassungsgerichts gehöre dem Bundestag ja nicht mehr an.

Unterbewusstsein wird massiv von Umständen beeinflusst

Seine Pflichten als Abgeordneter endeten, als seine Pflichten als Verfassungsrichter begannen. Gar kein Problem. Nun, es wäre dann gar kein Problem, wenn der Präsident des Bundesverfassungsgerichts eine Maschine, ein Computer wäre, bei dem einfach ein Schalter umgelegt oder eine alte Programmierung gelöscht und ein neues Programm installiert werden würde. Aber auch der Präsident des Bundesverfassungsgerichts – vergib mir Herr, ich habe gesündigt – ist und bleibt ein Mensch. Und damit verfügt er über dieselben Denk- und Entscheidungssysteme wie jeder andere Mensch auch. Seine Entscheidungen werden immer – ebenso wie Ihre und meine – sowohl mit dem Bewusstsein als auch mit dem Unterbewusstsein getroffen. Und das Unterbewusstsein wird massiv von Umständen beeinflusst wie zum Beispiel der Gruppenzugehörigkeit. Jeder Mensch neigt dazu, seine Entscheidungen einer Gruppe anzupassen. Je mehr er sich einer Gruppe zugehörig fühlt, desto leichter erfolgt die Anpassung. Es muss kein aktiver Druck oder Zwang seitens der Gruppe ausgeübt werden, obwohl das in Berlin durchaus denkbar ist. Die Anpassung erfolgt völlig automatisch, eben unterbewusst, und unabhängig vom kulturellen oder sozialen Hintergrund der Person.

Es ist absolut illusorisch, dass eine Gruppenzugehörigkeit wie die von Stephan Harbarth zu der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, die über einen Zeitraum von neun Jahren gefestigt wurde, sich von einem auf den anderen Tag lösen lässt. Eine völlige Auflösung dieser Verbindung benötigt Jahre – falls sie überhaupt möglich ist. Und während dieser Phase der „Auflösung” wird das Unterbewusstsein bei jeder Entscheidung von dieser Gruppenzugehörigkeit beeinflusst. Dass viele Juristen – vor allem auch Richter – diese Art der Beeinflussung in Abrede stellen, zeigt erneut die bereits erwähnte gefährliche Kombination von Ignoranz und Arroganz in diesem Berufszweig.

Der Gefahr einer Gruppenanpassung der eigenen Entscheidung kann nur wirksam begegnet werden, wenn sichergestellt wird, dass die Richter des Bundesverfassungsgerichts eine ausreichend lange Zeit vor ihrer Berufung weder einer Bundes- noch einer Landesregierung und ebenso wenig einem Bundes- oder Landesparlament und auch keiner Partei angehört haben. Der Zeitraum sollte unter Berücksichtigung dessen, dass eine ein- oder zweimalige Wiederwahl der Abgeordneten eines Landtages oder des Bundestages üblich geworden ist, mindestens zwölf Jahre betragen. Nach Ablauf dieser Zeit ist die jeweilige Gruppe in der ursprünglichen Zusammensetzung kaum noch vorhanden, wodurch das Zugehörigkeitsgefühl zumindest erheblich reduziert wird.

Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte

Darüber hinaus wäre auch eine gewisse Erfahrung als ordentlicher Richter oder außerordentlicher Richter – darüber verfügen tatsächlich nur sehr wenige Verfassungsrichter – sicherlich von Vorteil. Dann wäre gewährleistet, dass auch die hohen Herren und Damen des Bundesverfassungsgerichts mit den Grundsätzen der Befangenheit eines Richters ausreichend vertraut wären (…).

Am 27. September 2021 erschien in der Welt ein Artikel, der vielen Lesern – auch mir – zunächst wie eine klassische Zeitungsente oder, wie es umgangssprachlich heißt, wie Fake News erschien. Unter der Überschrift „Versuch einer Einflussnahme der Politik auf das Verfassungsgericht” berichtete die Zeitung, dass die damalige Bundeskanzlerin Angela Merkel die Richter des Bundesverfassungsgerichts einschließlich des Präsidenten Harbarth Ende Juni 2021 zum Diner ins Kanzleramt eingeladen hatte. Und das trotz laufender Prozesse, die die Bundesregierung betreffen, unter anderem auch die erwähnten Verfassungsbeschwerden gegen die sogenannte Bundesnotbremse. Justizministerin Christine Lambrecht hielt eine flammende Rede auf die deutsche Coronapolitik, während die Verfassungsrichter Antipasti, Rindergeschnetzeltes, Schokoladenmousse und Käseplatte genossen.

Als das Treffen zwischen den Vertretern der Coronapolitik, den Urhebern der Bundesnotbremse, und den Verfassungsrichtern bekannt wurde, wurden mit viel zu großer Zurückhaltung doch einige Fragen gestellt: Sind der Präsident des Bundesverfassungsgerichts Harbarth und gegebenenfalls auch weitere Richter des Gerichts befangen? Sind sie aufgrund der freundlichen Behandlung durch die Bundeskanzlerin voreingenommen? Und können sie noch unbefangen über die Verfassungsbeschwerden, die die Bundesnotbremse zum Gegenstand haben, entscheiden?

Anlass, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln

Achtung: Anders als in den Medien vielfach vermittelt wurde, kommt es auf diese Fragen nicht an. Es ist völlig gleichgültig, ob Richter Harbarth und seine Kollegen tatsächlich befangen sind oder nicht. Entscheidend ist allein, ob die Besorgnis einer Befangenheit besteht. Das ist etwas anderes. Gemäß § 19 des Gesetzes über das Bundesverfassungsgericht kann ein Richter wegen „Besorgnis der Befangenheit” abgelehnt werden. Es ist absolut unerheblich, ob der Richter tatsächlich befangen ist.

Das sah das Bundesverfassungsgericht bis vor einigen Jahren übrigens auch so und erklärte: Es komme nicht darauf an, ob der Richter tatsächlich „parteilich” oder „befangen” sei oder ob er sich selbst für befangen halte. Entscheidend sei ausschließlich, ob ein am Verfahren Beteiligter bei vernünftiger Würdigung aller Umstände Anlass habe, an der Unvoreingenommenheit des Richters zu zweifeln. Bei den Vorschriften über die Besorgnis der Befangenheit gehe es nämlich darum, bereits den bösen Schein einer möglicherweise fehlenden Unvoreingenommenheit zu vermeiden.

Besorgnis der Befangenheit bedeutet eben etwas anderes als Befangenheit. Die Besorgnis, schwanger zu sein, ist auch etwas anderes, als schwanger zu sein. Und deshalb war entscheidend, ob die Verfassungsrichter, indem sie der Einladung der Bundeskanzlerin zu einem Abendessen folgen, bei dem die Justizministerin die Coronapolitik der Bundesregierung verteidigt, den bösen Schein einer fehlenden Unvoreingenommenheit erwecken können. Ja, was denn sonst?!

Den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei

Das fragten sich zahlreiche Bürger. Unter anderem auch ein Rechtsanwalt, der ein Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht führte, das die Ausgangssperre der Bundesnotbremse zum Gegenstand hatte. Und deshalb reichte er ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit des Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts und eine weitere Richterin ein. Dieses Gesuch wies das Bundesverfassungsgericht am 12. Oktober 2021 mit offensichtlicher Empörung zurück. „Treffen zum Gedanken- und Erfahrungsaustausch zwischen dem Bundesverfassungsgericht und der Bundesregierung als solche und damit auch das Treffen  vom 30. Juni 2021″ seien „ein zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeigneter Grund”, so das Bundesverfassungsgericht.

Dass das Thema des Treffens von Präsident Harbarth gerade zu dem Zweck vorgeschlagen worden sei, Mitgliedern der Bundesregierung die Möglichkeit zu geben, sich zu tatsächlichen und rechtlichen Aspekten konkret anhängiger Verfahren zu äußern, stelle eine bloße Behauptung dar, „die bei vernünftiger Betrachtung nicht naheliegt”. Mit dieser Argumentation ließe sich auch begründen: „Regelmäßiger ungeschützter Geschlechtsverkehr zwischen einer Frau und einem Mann ist ein zur Begründung der Besorgnis der Schwangerschaft gänzlich ungeeigneter Grund.” Die Ansicht der ehrenwerten Richter des Bundesverfassungsgerichts widerspricht gänzlich der Auffassung der sogenannten Otto Normalverbraucher. Doch was soll es? Die Meinung der gewöhnlichen rechtstreuen Bürger geht den Ehrenwertesten am Allerwertesten vorbei.

Dies ist ein Auszug aus dem Buch „Wo unsere Justiz versagt“ von Thorsten Schleif, 2022, München, Verlag Riva, Hier und hier bestellbar.

Thorsten Schleif1980 geboren, studierte Rechtswissenschaften in Bonn und ist seit 2007 Richter in Nordrhein-Westfalen. 

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Quelle: https://www.achgut.com/artikel/ist_der_praesident_des_bundesverfassungsgerichtes_befangen