Corona-Rechtsexpertin RA Beate Bahner klagt mit Hilfe des AfA e.V. gegen „Big Pharma“
„Die Impfung“ soll seit Anbeginn der Corona-Maßnahmen-Krise das Allheilmittel der Bekämpfung von CoViD-19 sein. Deshalb wurde die Entwicklung von Impfstoffen weltweit intensiv vor allem dadurch gefördert, dass „Big Pharma“ weltweit von aufwendigen Zulassungsverfahren – und damit auch von substantiellen Research & Development Bemühungen und Kosten – und (vermeintlich auch von) Haftungen freigestellt wurde.
Inzwischen dürfte feststehen, dass sämtliche Impfstoffe erhebliche empfindlichere und sehr viel verbreitetere Nebenwirkungen haben, als sämtliche anderen Impfstoffe der letzten 20 Jahre zusammen genommen.
Dennoch werden seit Monaten von Politik und Medien Kampagnen zur massenhaften Impfung meist ohne jede seriöse Aufklärung über mögliche (d.h. auch äußerst seltene) Nebenwirkungen und Impfkomplikationen gefahren, die inzwischen eine faktische soziale Impfpflicht begründet haben.
Angesichts von Impfquote und Dunkelziffern bei der Impfschadenermittlung wird man von Millionen Fällen von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen bis hin zu Todesfällen ausgehen müssen. Die Indizien erhärten sich für eine akute Letalität durch SARS-CoV-2-Impf-SPIKE-induzierte Autoimmunvaskulitis, tödliche Gerinnungsstörungen und anaphylaktischen Schock, aber auch für eine später einsetzende Letalität durch Autoimmunreaktionen gegen die eigenen Organe, die zu Herzversagen, Myokardinfarkt, Lungeninfarkt oder Multiorganversagen führen.
Zumindest ein Bruchteil solcher Fälle werden auch erfasst und – sogar durch die Pharmaindustrie selbst – erforscht. In der Öffentlichkeit werden diese Fälle dennoch nicht erörtert, obwohl schon jetzt feststehen dürfte, dass das Leid infolge von Nebenwirkungen und Impfkomplikationen außer Verhältnis zum erzielten Nutzen der Impfung stehen.
Das deutsche Arzneimittelgesetz regelt einerseits Schadenersatzansprüche für Impfschäden aber andererseits auch sehr weitgehende Auskunftsansprüche von Impfgeschädigten gegenüber den Impfstoffherstellern. Nach § 84a AMG müssen pharmazeutische Unternehmen Auskunft erteilen über ihnen
„… bekannte Wirkungen, Nebenwirkungen und Wechselwirkungen sowie ihm bekannt gewordene Verdachtsfälle von Nebenwirkungen und Wechselwirkungen und sämtliche weiteren Erkenntnisse, die für die Bewertung der Vertretbarkeit schädlicher Wirkungen von Bedeutung sein können.“
Die Rechtsanwältin und Fachanwältin für Medizinrecht Beate Bahner und die AfA Anwälte für Aufklärung (e.V.) haben nun Muster-Verfahren entwickelt und eingeleitet, mit denen diese Auskunftsansprüche gegenüber allen Impfstoffherstellern sowie den zuständigen Aufsichts- und Fachbehörden – zunächst außergerichtlich, aber notfalls auch gerichtlich – geltend gemacht werden.
Die Schriftsätze, Auskünfte und sonstigen Ergebnisse dieser Musterverfahren werden hier frei zugänglich dokumentiert und veröffentlicht.
Auskunftsanspruch nach § 84a AMG
- BioNTech SE
- Janssen-Cilag GmbH
- Paul-Ehrlich-Institut
- Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
- Rentschler Biopharma SE
Klageaktion der Anwälte für Aufklärung
mit Beate BahnerTödliche Gerinnungsstörungen und anaphylaktischer Schock.
Durch Autoimmunerkrankungen kann es zu Herzversagen, Myokardinfarkt, Lungeninfarkt oder Multiorganversagen kommen.
Quelle: https://afaev.de/news/klageaktion-der-anwaelte-fuer-aufklaerung-mit-beate-bahner/