Rainer Wendt: Eine unangemeldete Versammlung ist nicht automatisch illegal

Der Chef der Deutschen Polizeigewerkschaft sagt, ein standardisiertes Einschreiten der Polizei sei rechtswidrig. Er erwartet eine Zunahme der Corona-Proteste.
So gehe es vielen Menschen inzwischen um weitaus mehr als um Maskenpflicht oder Abstandsgebote. Wendt: „Sie sehen ihre Grundrechte und die Demokratie insgesamt in Gefahr und gehen deshalb auf die Straße“. Und weiter: „Auch der Generalverdacht gegen einzelne Gruppen ist eher geeignet, Konflikte zu schüren, als sie zu besänftigen, etwa wenn Kritiker der Regierung pauschal ins Lager von Corona-Leugnern oder gleich in die rechte Ecke gestellt werden.“

Quelle: Weiterlesen: https://www.berliner-zeitung.de/news/rainer-wendt-eine-unangemeldete-versammlung-ist-nicht-automatisch-illegal-li.204209

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Art. 8 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.

Art. 20 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland:

(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

euer Francesco

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Bielefeld – Kessel für Montags -Spaziergänger. Eindrücke

Quelle: Youtube